BauO §62 – Abriss Brause

Abriss Brause Grüne Bilk haken nach

Im Kontext des Abriss der ehemals von der Brause genutzten Tankstelle fragen wir uns, wie in unserem Stadtbezirk überhaupt mit Abrissmaßnahmen umgegangen wird und stellen in der Bezirksvertretung 3 folgende Anfrage:

Genehmigungsfreie Beseitigung von Anlagen, Abbruch des Gebäudes der ehem. Tankstelle Bilker Allee 233, ehemals Vereinsheim der Brause Metzgerei Schnitzel e. V.

Sehr geehrter Herr Siegesmund,

die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung 3 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen:

  • Wie verfährt die Verwaltung nach der am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Novellierung der Landesbauordnung generell, in der §62 regelt, unter welchen Umständen lediglich eine Abrissanzeige statt wie bisher eine Abrissgenehmigung notwendig ist?
  • Welche Dokumentation und Überwachung der Abrissvorgänge, der Kontrolle der sortenreinen Abfuhr des Abbruchguts unter Berücksichtigung der Abfallklassen und Recyclingfähigkeit, der Vorlage von Abriss- und Bodengutachten und der Genehmigung zur Lagerung von Abfall erfolgt generell für Rückbauten seitens der Verwaltung?
  • Infolge des Teilabrisses des Tankstellengebäudes Bilker Allee 233 befindet sich vor dem Restgebäude ein großer unsortierter Schutthaufen. Eine Sortierung nach recyclingfähigen Materialien ist nicht zu erkennen.
    Wie ist hier aktuell sichergestellt,
    – dass keine Schadstoffe (wie z. B. Asbest, Kunststoffe und Altlasten, Plastik) in die Umwelt gelangen und die Gesundheit der Anwohner*innen gefährden
    – sowie die notwendigen Dokumentationen, Gutachten und Genehmigungen für den Abriss unter Frage 1&2 vorgelegt wurden?
    – und eine sortenreine Abfuhr der Abbruchmaterialien gewährleistet ist?

Begründung:

Am 1. Januar 2019 trat die novellierte Landesbauordnung in NRW in Kraft, die auch mit Änderungen für genehmigungsfreie Bauvorhaben und der Beseitigung von Anlagen weitreichende Auswirkungen auf Düsseldorf haben. Eine der Auswirkungen zeigte sich jetzt beim begonnenen Abriss des Gebäudes der ehemaligen Tankstelle, Bilker Allee 233, in der auch die Belange des Dankmalschutzes eine Rolle spielen. Trotz der Anhörungsphase durfte das Gebäude abgerissen werden und steht aktuell nur wegen einer vorläufigen Eintragung in die Denkmalschutzliste unter Schutz.

Im Zuge der Änderungen der Landesbauordnung BauO §62 (3) stellen wir uns die Frage, inwiefern seitens der Investorin weiterhin eine Dokumentation und Überwachung der Abrissvorgänge vorgelegt werden muss, die sortenreine Abfuhr des Abbruchgutes unter Berücksichtigung der Abfallklassen und Recyclingfähigkeit kontrolliert und berücksichtigt wird und der Abriss- und Bodengutachten für den Rückbau vorgelegt werden müssen.

Gerade beim Teilabriss des Gebäudes der ehemaligen Tankstelle Bilker Allee 233 fällt auf, dass es anscheinend keine Vorsortierung der Abbruchmaterialien gegeben hat. Ein unsortierter Schutthaufen bestimmt das Bild. Es kann aus unserer Sicht nicht sichergestellt werden, dass keine Schadstoffe (wie z. B. Asbest, Kunststoffe und Altlasten, Plastik) in die Umwelt gelangen und die Gesundheit der Anwohner*innen gefährden.

Aus diesen Fragestellungen heraus ist es für unsere Fraktion von erheblichem Interesse, wie die Verwaltung generell mit Abrissvorgängen nach BauO §62 umgeht.

Dr. Thorsten Graeßner
Fraktionsvorsitzender

Dietmar Wolf
2. stellv. Bezirksbürgermeister

Die Antwort der Verwealtung ist zweigeteilt: Teil I und Teil II.