Abriss der ehemaligen Heimat des Kulturvereins „Brause“ 26. November 20194. Mai 2021 dav Zur Ratssitzung am 28.11.2019: Anfrage aus aktuellem Anlass der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier: Abriss der ehemaligen Heimat des Kulturvereins „Brause“ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel, am Freitag den 22. November 2019 wurde überraschend mit den Abrissarbeiten am Gebäu-de, das bis vor kurzem Heimat des Kulturvereins „Brause“ war, begonnen. Die benachrichtig-te Denkmalschutzbehörde konnte den Abriss zwar stoppen, jedoch erst zu einem Zeitpunkt als bereits mehr als die Hälfte der Anlage zerstört war. Dies ist ein bedeutender Verlust für die Düsseldorfer Baukultur, der so nicht akzeptiert werden kann. Obwohl mit Änderung der Landesbauordnung eine Abrissgenehmigung nicht mehr erforder-lich ist, handelt es sich hier um einen anscheinend widerrechtlichen Abriss, da derzeit ein Verfahren zur Unterschutzstellung des Gebäudes läuft. Die Wahrung des Denkmalschutzes liegt im öffentlichen Interesse und darf nicht durch privatwirtschaftliche Interessen außer Kraft gesetzt werden. Lässt dies die Stadt zu, würde es das fatale Signal an andere Investo-ren senden, dass sie ihre Interessen über die Interessen der Allgemeinheit stellen können. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage aus aktuellem Anlass in der Ratssitzung am 28.11.2019 auf die Tagesordnung zu nehmen und zu beantworten: 1. Wurde im Verfahren zur Unterschutzsstellung der ehemaligen „Brause“ bereits ein Gutachten erstellt und wenn ja, welche denkmalrelevanten Kriterien wurden aufgelis-tet, und kann das Gutachten in seiner Gesamtheit eingesehen werden? 2. Ausgehend von der Tatsache, dass der/die Eigentümer*in über das laufende Verfah-ren informiert war und dennoch mit dem Abriss begonnen hat, stellt sich die Frage: Welche Möglichkeit hat die Verwaltung hinsichtlich von z. B. Restsicherung des Denkmals, Wiederherstellung, Strafzahlungen oder sonstigen Sanktionen gegenüber der/dem Eigentümer*in? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um ein solches widerrechtliches Vorge-hen von Investoren*innen/Eigentümer*innen zukünftig zu verhindern? Mit freundlichen Grüßen Clara Gerlach Dietmar Wolf